Bann

Flurnamen mit dem Element Bann verweisen ausserhalb des Berggebietes auf Örtlichkeiten oder Gebiete, die einem Nutzungsverbot oder einer Nutzungsbeschränkung unterlagen. In Frage kommen Kulturland oder Wald, die einer bestimmten Person oder Personengruppe zur Nutzung vorbehalten waren, und wo für andere Personen ein obrigkeitliches Nutzungsverbot (z.B. ein Jagdverbot, Betretungsverbot oder Fischereiverbot) bestand. In Berggebieten dagegen bezieht sich der Name häufig auf Wälder mit Schutzfunktion (Bannwald).

 

[Quellen: Thurgauer Namenbuch, 2007, Band 2.2, S. 52; Appenzeller Namenbuch, 2013, Band 1, S. 156]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bann, Oberer Bann, Bannhüttli (Appenzell AI)